Aktuell verwaltet die Schramberger Wohnungsbau GmbH 34 Eigentümergemeinschaften mit 793 Einheiten
sowie einer Heizzentrale. Des Weiteren betreuen wir für die Große Kreisstadt Schramberg im Rahmen der Drittverwaltung 79 Wohnungen.
Zum 01.08.2018 tritt das neue Berufszulassungsgesetz für Immobilienverwalter in Kraft.
Die Voraussetzung hierfür sind:
- Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung
- Fortbildungspflicht (20 Stunden innerhalb 3 Jahren) und
- zuverlässige, geordnete Vermögensverhältnisse sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Die Schramberger Wohnungsbau GmbH erfüllt seit vielen Jahren die oben geforderten Voraussetzungen, so dass die Erlaubnis gemäß § 34c
Gewerbeordnung selbstverständlich erteilt wurde.
Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Einblick in unser Leistungsspektrum.
- Ansprechpartner für jeden Wohnungseigentümer und insbesondere dem
Verwaltungsbeirat
- Erstellen der Jahresabrechnungen gemäß den beschlossenen Wirtschaftsplänen
- Vorlage ausführlicher Prüfunterlagen zur Abrechnung für den Beirat
- Bereitstellung sämtlicher Belege und Unterlagen zur Einsichtnahme während der
Bürozeiten
- Erstellen der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne
- Abhalten einer ordentlichen Eigentümerversammlung bis zum Ende des II. Quartals
- Erstellen und aufbewahren der Niederschriften der Eigentümerversammlung und führen der
Beschluss-sammlung
- Vollzug der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaften
- Überwachung der Durchführung der Haus-/Nutzungsordnungen
- Abschluss und Überwachung der Wartungsverträge für haustechnische Anlagen, der Leistungen der
Vertragspartner der Gemeinschaft und der Versicherungen
- Einstellung von Hauswarten und Reinigungskräften, Ausfertigung der Verträge
- Führen der Girokonten der Eigentümergemeinschaften
- Verwaltung von Kapitalanlagen der Rücklagen
- Rechnungskontrolle und -anweisung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und
Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen
- Einrichtung und Unterhaltung einer den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung entsprechenden
Buchführung
- Buchen sämtlicher Einnahmen und Ausgaben, Einzug der Hausgelder, monatlicher Lauf der Daueraufträge
der Versorgungsunternehmen
- Überwachen des Zahlungsverkehrs inklusive Mahnwesen
- Kontrollen und Überprüfung des Gemeinschaftseigentums
- Abwicklung von Schadensfällen
- Vorbereitung, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- /
Instandsetzungsmaßnahmen
- Dokumentation der Daten und führen der Verwaltungsunterlagen
- Sämtlicher Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, Erstellung von
Aushängen, Rundschreiben etc.
Zusatzleistungen
Die Verwalterin erbringt über die o.g. Grundleistungen hinaus zusätzliche Leistungen. Für diese
Zusatzleistungen wie z.B. Übersendung der Versammlungsniederschriften, Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a), Führung der Lohnkonten, Abführung der Sozialabgaben und Steuern,
Aufbereitung der Prüfunterlagen für die LVA, gerichtliche Beitreibung von Hausgeldforderungen, Modernisierungsmaßnahmen, Kopien auf Wunsch der Eigentümer etc. gilt das im Verwaltervertrag vereinbarte
Entgelt.
Die aufgeführten Punkte sind nicht abschließend, sondern stellen nur einen Teil unserer
Dienstleistungen für Sie dar.